Amtliche Nachrichten in der Esslinger Zeitung
Reaktion des Regierungspräsidiums auf mehr als 100 Postkarten von Esslinger Bürgern, die eine öffentliche Verhandlung forderten

ANTRAG DER GROSSEN KREISSTADT ESSLINGEN AUF ENTEIGNUNG UND VORZEITIGE BESITZEINWEISUNG EINER TEILFLÄCHE DES FLURSTÜCKS 78 (KIRCHSTR. 17) FÜR DEN AUSBAU DER KIRCHSTR. NACH-MASSGABE DES BEBAUUNGSPLANES BACHSTR./KIRCHSTR. VOM 05. 03. 1988

hier: Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 04. 06. 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 04. 06. 2003 in o. g. Verfahren teilen wir Ihnen mit, dass mündliche Verhandlungen gemäß § 68 Abs. 1 Laridesverwaltungsverfahrensgesetz grundsätzlich nicht öffentlich sind.

Die Stadt Esslirigen a. N. hat als Antragstellerin und somit als Verfahrerisbeteiligte einer öffentlichen Verhandlung widersprochen.

Damit ist Ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung als Nichtbeteiligter nicht möglich.

gez. Ebert
Regierungsinspektor

10012003 Regierungspräsidium Stuttgart

Für kurze Anliegen und Anregungen der Bevölkerung ist die Stadtverwaltung jederzeit über den Anrufbeantworter - Telefon 07 11 135 12-26 66 - zu erreichen.