Amtliche Nachrichten in der Esslinger Zeitung Reaktion des Regierungspräsidiums auf mehr als 100 Postkarten von Esslinger Bürgern, die eine öffentliche Verhandlung forderten
ANTRAG DER GROSSEN KREISSTADT ESSLINGEN AUF ENTEIGNUNG UND VORZEITIGE BESITZEINWEISUNG EINER TEILFLÄCHE DES FLURSTÜCKS 78 (KIRCHSTR. 17) FÜR DEN AUSBAU DER KIRCHSTR. NACH-MASSGABE DES BEBAUUNGSPLANES BACHSTR./KIRCHSTR. VOM 05.
03. 1988
hier: Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 04. 06. 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 04. 06. 2003 in o. g. Verfahren
teilen wir Ihnen mit, dass mündliche Verhandlungen gemäß § 68 Abs. 1 Laridesverwaltungsverfahrensgesetz grundsätzlich nicht öffentlich sind.
Die Stadt Esslirigen a. N. hat als Antragstellerin und somit als
Verfahrerisbeteiligte einer öffentlichen Verhandlung widersprochen.
Damit ist Ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung als Nichtbeteiligter nicht möglich.
gez. Ebert Regierungsinspektor
10012003 Regierungspräsidium Stuttgart
Für kurze Anliegen und Anregungen der Bevölkerung ist die Stadtverwaltung jederzeit über den Anrufbeantworter - Telefon 07 11 135 12-26 66 - zu erreichen.
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