Fragenkatalog zum
geplanten Neubaugebiet "Zeller Egert"

                                1.11.2000

Episode am Rande: Im Herbst 2002 erschien im Zeller Mitteilungsblatt eine großformatige Serie, in der unsere Fragen von anonymer Seite “beantwortet” wurden.

Die “Antworten” des Anonymus
Unsere Stellungnahme im Mitteilungsblatt Anfang Dezember 2002

 

Teil 1:  Verkehr

1.1 Fahrzeugverkehr

  • Wann wird von der Stadt ein detailliertes Verkehrsgutachten erstellt, um fundierte Entscheidungen des Gemeinderates zu ermöglichen?
    Die bisherigen Aussagen zur erwarteten Verkehrsbelastung in der Bach- und Kirchstraße beruhen lediglich auf  groben Schätzungen. Die durch das Baugebiet zu erwartenden, gravierenden Auswirkungen rechtfertigen ein solches Gutachten.

 

  • Wie soll die Entwertung des Zeller Ortskerns verhindert werden? Wer wird in Zukunft noch in Zell einkaufen, wenn keine Parkmöglichkeiten im Geschäftszentrum Bachstrasse zur Verfügung stehen?
    Jede Ausweisung von Neubaugebieten im Zeller Norden bewirkt zwangsweise eine erhöhte Verkehrsbelastung in der Bachstraße, die dazu führt, daß zumindest die vorhandenen Parkmöglichkeiten entlang der Bachstrasse aufgelöst werden müssen, da bereits heute die Verkehrssituation zu den Hauptverkehrszeiten sehr kritisch ist. Wer erst im Auto sitzt, wird sicher nicht lange nach einem Parkplatz in der Nähe der Bachstrasse suchen, sondern gleich in ein Einkaufszentrum oder den Nachbarort mit guten Parkmöglichkeiten weiterfahren. Die Geschäfte in der Bachstrasse werden daher weitere Kaufkraft verlieren, obwohl die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet angestiegen ist.

 

  • Wie soll verhindert werden, dass die Kirchstraße zur Rennstrecke wird?
    Bereits im Hangelstein zeigt sich, dass sogenannte Möblierungen im Straßenraum (Zitat aus der Wettbewerbsausschreibung)  wegen des Winterdienstes nicht im erforderlichen Umfang gebaut werden können bzw. ihren vorgesehenen Zweck nicht erfüllen.

 

  • Wo wird die Grenze für das den Anwohnern der Erschließungsstrasse(n) Zumutbare in Bezug auf die Verkehrsbelastung gezogen?
    Besonders die Anwohner der unteren Kirchstraße sind einschneidenden Verkehrsbelastungen ausgesetzt, die auch nicht durch die ,natürlichen Geschwindigkeitsbremsen' (gemeint ist die Einengung der Fahrbahn, Zitat aus der Wettbewerbsausschreibung) gemildert werden können. Die heutige Verkehrsbelastung an sonnigen Wochenenden (Ausflugsverkehr zu den Freizeitanlagen beim Altbacher Schießhaus) gibt bereits heute einen Vorgeschmack auf einen zukünftigen Dauerzustand unter der Woche.

 

  • Wo werden Parkmöglichkeiten für Berufspendler geschaffen, damit diese ihr Auto im Tal abstellen und öffentliche Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zur Arbeit nutzen können?

 

  • Wo können Besucher der Kirche und des Friedhofes bei Veranstaltungen parken?
    Die bisherigen Stellmöglichkeiten in den geplanten Erschließungsstrassen müssen wohl auf Grund des Verkehrsaufkommens entfallen, da in den bebauten Teilen dieser Straßen eine Fahrbahnverbreiterung nicht möglich ist. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin schon unzureichenden Parkplatzsituation.

 

1.2  Fußgängerverkehr

  • Wie wird die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet?
    Die Kirchstraße ist ein ausgewiesener Schulweg,  durch das Gefälle und die schmale Straße kommt es bereits jetzt im Bereich der vorhandenen Bebauung immer wieder zu kritischen Situationen, weil Fahrzeuge wegen der beengten Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen müssen.

 

  • Wie kommen gebrechliche oder behinderte Besucher in Zukunft in die Kirche?
    Im Ausbauplan des evangelischen Gemeindehauses ist ein Aufzug mit Zugang direkt von der Kirchstraße vorgesehen und vom Baurechtsamt Esslingen auch bereits genehmigt. Dies bedingt eine einschneidende Verengung der Kirchstraße an einer ohnehin bereits heute neuralgischen Stelle mit einer jetzigen Fahrbahnbreite von ca. 4.50 m und einer Gehwegbreite (nur einseitig !) von ca. 1 m. Wo soll der geplante 1,5 m breite Gehweg untergebracht werden?

 

1.3 Allgemein

  • Warum enthalten die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten keinerlei Bewertungsschwerpunkte hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung?

 

Teil 2: Ökologie

2.1 Freiflächen

  • Durch das geplante Neubaugebiet gehen wertvolle Freiflächen dauerhaft verloren. Wieso gelten die bereits im Umweltbericht der Stadt Esslingen 1987/1988 festgestellten Nachteile einer Besiedelung heute nicht mehr?
     
  • Ist eine nachhaltige Nutzung endlicher Ressourcen heute nicht mehr nötig?
    Auszug aus dem Umweltbericht (Bestandsaufnahme, Kap. 5.1): Vorrangiges Ziel muß die Bemühung bleiben, der fortschreitenden Landschaftszerstörung durch Überbauung Einhalt zu gebieten. Dazu ist Voraussetzung, daß der "Bedarf" an Wohnungsfläche oder Verkehrsfläche viel entschiedener als bisher als eine zu hinterfragende, nicht als eine zu befriedigende Größe betrachtet wird" (VALENTIEN, 1981). ..."Im Egert" ist auf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Fläche die Bebauung einer Kuppenlage vorgesehen. Die unmittelbare Nähe zum Forstbachtal und der Blickbezug zum Schurwald macht das Gebiet für Erholungssuchende bedeutsam. Bebauung und notwendiger Straßenausbau würden den Raum entwerten und den Erholungsdruck erhöhen.

 

2.2 Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiete

  • Die geplante Erschließungsstraße im oberen Bereich der Kirchstraße verläuft durch ein Landschaftsschutzgebiet.

 

  • Wie sollen negative Auswirkungen auf die angrenzenden Streuobstwiesen verhindert werden?

 

Teil 3: Allgemeines

3.1 Baugesetzbuch zu Splittersiedlungen

  • Wie soll sichergestellt werden, daß sich eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange nach BauG §35, Absatz 3, Punkt 7 ( Splittersiedlung ) nicht ergibt, die der Genehmigungsfähigkeit des Baugebietes entgegensteht?

3.2 Nahversorgung

  • Was unternimmt die Stadt, damit auch zukünftig die Nahversorgung der Zeller Bevölkerung gewährleistet ist?
    Durch die Reduzierung von Stellplätzen in der Bachstraße droht die Schließung von (Lebensmittel-) Geschäften. Besonders Ältere sind auf gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten angewiesen.

3.3 Veranstaltungen

  • Werden auch zukünftig die traditionellen Veranstaltungen (z.B. Nikolausmarkt) der ortsansässigen Institutionen in der Zeller Bachstraße möglich sein?